Berliner Behindertenverband "Für Selbstbestimmung und Würde e.V."

Standpunkte

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STANDPUNKT 1: S-Bahn Berlin GmbH (05.07.2017)

Der Berliner Behindertenverband e.V. (Kurzform BBV) hat auf seiner Mitgliederversammlung eine Resolution einstimmig angenommen. Darin fordert der BBV, dass das Innendesign der neuen Fahrzeugflotte komplett barrierefrei sein muss. Alles andere würde neue Barrieren erschaffen und gegen die UN-BRK verstoßen.

Sollte die S-Bahn Berlin GmbH die massiven Kritikpunkte nicht ernst nehmen, überlegt der Verband, eine Verbandsklage anzustreben.

Die Resolution nebst Beiblatt (Stand 05.07.2017) können Sie hier herunter laden: Resolution.

 

STANDPUNKT 2:  BTHG kein Meisterwurf

Der Berliner Behindertenverband (BBV) lehnt Teile des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) kategorisch ab. Zwar hat das BTHG auch positive Elemente, doch ein BTHG, welchess die freie Wohnortwahl unter Kostenvorbehalt stellt, kann vom Berliner Behindertenverband keine Zustimmung erhalten.

Auch vermeintliche positive Aspekte – wie etwa das sogenannte „Budget für Arbeit“ – lehnt der BBV in seiner jetzt gültigen Form ab. 

Hierzu ein Artikel aus der Berliner Behindertenzeitung, Ausgabe Juli-August 2017:

 Eine Wunderwaffe oder doch eher ein Rohrkrepierer?

Von Dominik Peter

Einige vermeintlich positive Änderungen hat das vielkritisierte Bundesteilhabegesetz ja gebracht. So tritt beispielsweise zum 01. Januar 2018 ein sogenanntes „Budget für Arbeit“ bundesweit in Kraft.  Es soll durch einen Lohnkostenzuschuss (bis zu 75 Prozent) Werkstättenmitarbeiter den leichteren Übergang in den 1. Arbeitsmarkt ermöglichen – Dank des finanziellen Anreizes für die Arbeitgeber in Form des satten Lohnkostenzuschusses. Hört sich zunächst prima und großzügig an.

Doch bekanntlichermaßen hat eine Medaille immer zwei Seiten. Für den Arbeitgeber mag sich das Budget für Arbeit  lohnen. Er bekommt dadurch eine „billige“ Arbeitskraft. Ist es jedoch auch für den Werkstättenbeschäftigten lohnenswert? Allmählich dämmert vielen Verantwortlichen, was der Bundestag mit dem Budget für Arbeit im Hauruck-Verfahren durchgepeitscht hat. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Lohnkostenzuschuss gedeckelt wird. Die derzeitige Höchstgrenze sieht 1.190 Euro vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Lediglich Löhne im untersten Segment werden hier Arbeitgeber anbieten, wollen sie den vollen Lohnkostenzuschuss einstreichen. Der Dumme ist der Werkstättenmitarbeiter, denn er wird Mithilfe seines Niedriglohns nur sehr schwerlich aus der Armutsfalle kommen. Behinderung bleibt daher nachwievor ein Armutsrisiko. Hier hätte es der Regierung gut angestanden, keine Deckelung einzuführen.

Rentenprivileg entfällt

Das Budget für Arbeit hat noch einen weiteren erheblichen Nachteil für Werkstattbeschäftigte. Solange sie in der Werkstatt arbeiten, erhalten diese eine Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge. Diese fällt üppig aus, denn die Aufstockung erfolgt auf 80 Prozent der maßgeblichen Größe in der Sozialversicherung. Diese Rentenaufstockung entfällt für Werkstättenmitarbeiter, wenn sie das Budget für Arbeit in Anspruch nehmen. Niedrigere Renten sind damit vorprogrammiert. Zudem ist es bei den zu erwartenden Löhnen absurd zu glauben, dass Budgetnehmer eine zusätzliche Vorsorge für das Rentenalter ansparen können. Somit ist auch eine Rentenfalle im Budget für Arbeit eingeflochten worden. Zudem: Budgetnehmer wird der Lohn auch auf eine etwaiige ausgezahlte Erwerbsminderungsrente angerechnet. Puh!

Viele Kleinigkeiten hebeln einen eigentlich gutgemeinten Gedanken derartig aus, dass vom Budget für Arbeit weitaus weniger Impulse ausgehen werden, als sich eine Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erhofft. Anschließend wird man sich wieder in großen und wichtigen Gremien  fragen, wieso trotz neuer Impulse so geringe Erfolge zu verzeichnen sind. Gutgemeint ist eben nicht gut gemacht.

 

STANDPUNKT 3:  Anhebung der Ausgleichsabgabe 

 

Lobby

Der Artikel „Keine Lobby für Behinderte“ ist in der Berliner Zeitung am 29. April 2016 erschienen.

In einem Artikel in der Berliner Zeitung (29.04.2016) setzt sich der Autor Matthias Loke mit dem Thema schwerbehinderte Menschen und der Arbeitsplatzsuche auseinander. In dem Artikel fordert der Vorsitzende des Berliner Behinderten-verbandes, Dominik Peter, eine Anhebung der Ausgleichsabgabe. denn dies sei dann auch eine Form des Anreizes, behinderte Menschen verstärkt einzustellen. Den gesamten Artikel kann man hier als PDF lesen: Lobby.

 

 

STANDPUNKT 4:  Stellungnahme des Berliner Behindertenverbandes 

Wesentliche Anforderungen an die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes

LGBG

Artikel in der Berliner Behindertenzeitung, Ausgabe April 2016

 

 

 

 

Der Artikel aus der Berliner Behindertenzeitung kann hier als PDF herunter geladen werden: LGBG

 

 

 

 

 

 

STANDPUNKT 5: Ablehnung des Entwurfs der Berliner Bauordnung (Stand März 2016)

 

Bau

Artikel in der Berliner Behindertenzeitung, Ausgabe April 2016.

 

 

 

 

Der Artikel aus der Berliner Behindertenzeitung kann hier als PDF herunter geladen werden: Bau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

STANDPUNKT 6: Behinderte in den RBB Rundfunkrat

RBB-Rundfunkrat

 

 

  • Der Berliner Behindertenverband fordert einen Vertreter der Behindertenbewegung im RBB Rundfunkbeirat und kritisiert die Blockade der Koalitionsparteien.
  • Den Beitrag „Eine längst fällige Entscheidung: Behinderte in den RBB Rundfunkrat“ von Dominik Peter (BBV-Vorsitzender) können Sie als PDF hier runterladen: RBB-Rundfunkrat (Quelle: Berliner Behindertenzeitung).
  • Bildmaterial zu diesem Thema befindet sich in der Rubrik „Presse-Bildmaterial“.

 

 

 

 

 

STANDPUNKT 7: Mindestlohn

Mindestlohn

 

 

 

  • Der durchschnittliche Studenlohn beträgt 1,30 Euro für behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
  • Den Beitrag „Mindestlohn für alle, jetzt“ von André Nowak, können Sie als PDF hier runterladen: Mindestlohn (Quelle: Berliner Behindertenzeitung).
  • Bildmaterial zu diesem Thema befindet sich in der Rubrik „Presse-Bildmaterial“.

 

 

 

 

 

STANDPUNKT 8: Denkmalschutz

 

Denkmalschutz

 

 

 

  • Der Artikel „Brrierefreies Bauen sieht anders aus“ von Dominik Peter (BBV-Vorsitzender) setzt sich mit der Tatsache auseinander, dass der Denkmalschutz die Gleichstellung behinderter Bürger misachtet. Ferner misachtet nach Meinung von Dominik Peter, der Denkmalschutz die UN-BRK und verstößt gegen ein Menschenrecht.
  • Der Artikel, erschienen in der BBZ Ausgabe November 2013, Seite 10, kann hier runtergeladen werden: 11-13-1 Kopie.