Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Bundesweit sind über 400 Beratungsstellen eingerichtet worden, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. Auch der Berliner Behindertenverband (Kurzform BBV) hat einen Zuschlag bekommen und bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung an:
Seit dem 01. Januar 2018 in Berlin-Mitte und seit dem 01. Januar 2023 zusätzlich eine Beratungsstelle in Treptow-Köpenick.
Die EUTB-Beratung steht allen Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Angehörigen für Fragen rund um die Themen Behinderung, Teilhabe und mehr kostenfrei zur Verfügung.
Der BBV hat einen eigenen Flyer für seine EUTB-Beratungsstellen gestaltet: Hier kann der Flyer der EUTB vom BBV angeschaut und heruntergeladen werden.
Es gibt auch einen Flyer für die Beratungsstellen in ganz Berlin. Auch dieser Flyer kann hier angeschaut und heruntergeladen werden.
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