Barrierefreie Bank – d i e n s t l e i s t u n g e n , e-Books, Computer, Smart-phones., barrierefreier Online-Handel sowie Barrierefreiheit in Teilen des Personenverkehrs im derzeit diskutierten Entwurf für ein Barrierefreiheitsgesetz finden sich Regelungen, die dies und mehr für Verbraucher und Verbraucherinnen zur Realität werden lassen sollen.
Damit sollen die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel des EAA ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und europaweite Mindeststandards zu etablieren. Erstmals sollen auch private Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit verpflichtet werden. Viele Verbände haben mit dem Entwurf Probleme, weshalb von Ihnen wertvolle Stellungnahmen abgegeben wurden.
Damit Leser sich ein Bild machen können, was behinderten Menschen noch im Jahr 2021 zugemutet werden soll, zeigen die angedachten Übergangsfristen. Der Entwurf sieht sogenannte Übergangsfristen vor ($ 38), die Dienstleistungserbringer einhalten sollen. Zum Beispiel können Dienstleistungen bis 2030 weiterhin nicht barrierefrei erbracht werden, sofern vor Juni 2025 diese bereits eingesetzt wurden. Damit nicht genug, denn noch schlimmer ist die Frist für Selbstbedienungsterminals. Wurden diese bis zum Juni 2025 angeschafft, dürfen diese bis zum Jahr 2035 eingesetzt werden. Derartige Fristen sind nicht hinnehmbar. Dies sehen auch andere Verbände so, etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Die EU-Richtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Barrierefreiheitsanforderungen auch auf die bauliche Umwelt der Produkte und Dienstleistungen auszudehnen, um Menschen mit Behinderungen eine erleichterte Nutzung zu ermöglichen. Von dieser Möglichkeit wird kein Gebrauch gemacht. Die Monitoring-Stelle, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte, kritisiert daher den Entwurf: Deutschland will nur die absoluten Mindestanforderungen des EAA umsetzen und das Gesetz nicht als Gelegenheit nutzen, Barrierefreiheit in weiteren Lebensbereichen herzustellen, die der EAA nicht regelt. Die Monitoring-Stelle empfiehlt die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bildungsbereich und auf Haushaltsgeräte.
Diese Forderung kann man nur befürworten. Fazit: Der Entwurf wiederholt bekannte Fehler, die uns die Pandemie schonungslos aufzeigt. Die Rede ist von der unzureichenden Digitalisierung der Gesellschaft. Weiter so im Schneckentempo geht gar nicht.