Berliner Behindertenverband e.V. (BBV e.V.)
"Für Selbstbestimmung und Würde"


Beitragsordnung des Berliner Behindertenverbandes e.V.

(Beschluß der Mitgliederversammlung des Berliner Behindertenverbandes e.V. vom 23.06.2001)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder und Fördermitglieder gem. § 3 der Satzung des Berliner Behindertenverbandes e.V.

§ 2 Verwendungszweck

§ 3 Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühr

§ 4 Höhe der Mitgliedsbeiträge

§ 5 Kassierung der Beitr㦥

§ 6 Schriftliche Bestätigung der Beitragsleistung

Der BBV e.V. stellt zum Jahresende für Mitglieder, die dies wünschen, eine schriftliche Bestätigung der Beitragsleistung bzw. Spende für die Vorlage beim Finanzamt aus.

§ 7 Sozialklausel

Wer nicht in der Lage ist, den Mindestmitgliedsbeitrag zu entrichten, kann durch Beschluß des Vorstandes ganz oder zeitweilig von der Beitragszahlung befreit werden oder eine Reduzierung der Beitragszahlung erwirken.