Klage gegen Berliner Fernsehturm ?
Dem Berliner Fernsehturm - seit 1969 das Wahrzeichen der Hauptstadt neben dem Brandenburger Tor oder dem Reichstag - droht ein Rechtsstreit. Es geht um eine massive Diskriminierung von Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind; es geht um Menschen wie Arnd Hellinger aus Bochum.
Die nämlich werden "aus Sicherheitsgründen" am Besuch des Turmcafés oder der Aussichtsplattform in 207 m Höhe gehindert. Welche das aber konkret sein sollen, verschweigt die für den Betrieb der in aller Welt bekannten Touristenattraktion zuständige Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG sowohl auf ihrer Homepage als auch gegenüber Interessierten auf Nachfrage. Hellinger vermutet Probleme beim Brandschutz der Aufzüge zur Bauzeit, die jedoch durch die nach der "Wende" von der Telekom vorgenommene Grundsanierung gelöst sein sollten. Gelöst sein müssen - denn seit 1992 gelten "Leitlinien zum Ausbau Berlins zur behindertengerechten (das heißt heute "barrierefrei") Stadt" und seit 2006 schließlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG. Diese Vorschriften sowie das 1994 erweiterte Grundgesetz legen fest, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, In einem Schreiben (s. Anlage) fordert Hellinger daher die Turmbetreiber auf, den diskriminierenden Passus bis 14. November 2007 aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu streichen und behält sich anderenfalls vor, das Unternehmen per Gerichtsentscheidung dazu zu bewegen. Bisher liegt Hellinger keinerlei Reaktion der Verantwortlichen vor.
Sollte das Vorhaben des Bochumer Aktivisten zum gewünschten Erfolg führen, müßte allerdings auch das Foyer umgebaut - ein Aufzug zwischen Eingang und Kasse installiert - werden. Bis dahin führt der einzig mögliche Weg für Rollstuhlfahrer durch den Personaleingang im Turmhof...
Arnd Hellinger
