Berliner Behindertenverband e.V. (BBV e.V.)
"Für Selbstbestimmung und Würde"


Meinungsäußerung zum BBZ Artikel
"Rollstuhlfahrer will auf dem Fernsehturm" 
(Dezember Ausgabe 2007, S. 27)

Sehr geehrte Damen und Herren

Ihren Beitrag "Rollstuhlfahrer will auf den Berliner Fernsehturm" habe
ich gelesen. In Ihrem Beitrag wird der Eindruck erweckt, das
behindertenunfreundliches Verhalten der Grund für den Ausschluss der
Rollstuhlfahrer vom Besuch der Aussichtsplattform sind und dies durch
eine Klage erzwungen werden kann.
Der tatsächliche Grund dürften nicht fehlender Brandschutz der Aufzüge
sein, sondern die Unmöglichkeit einen Rollstuhlfahrer beim Ausfall der
Aufzüge z.B. infolge Stromausfall zu evakuieren. Bei allem Verständnis
für den Wunsch des Herrn Hellinger, den Fernsehturm zu besuchen, sehe
ich daher im Ausschluss der Rollstuhlfahrer in diesem Fall eher eine
Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Betreibers als eine
Diskriminierung.
Der Hinweis auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz hilft m.E. hier
nicht weiter. Bei Spezialbauwerken, wie es der Fernsehturm darstellt,
kann m.E. schon aus Gründen der praktischen Realisierbarkeit ein
behindertengerechter Ausbau kaum verlangt werden. Der
behindertengerechte Zugang zur Kasse ist doch nicht das Problem,
sondern die Nottreppe. Mit der gleichen Begründung müsste dann auch die
Siegessäule und jeder begehbare Kirch- bzw. Aussichtsturm
behindertengerecht nachgerüstet werden. Mir ist nicht bekannt, das dies
von vernünftig Denkenden schon mal verlangt wurde.
M.E. wäre in solchen Angelegenheiten eine differenziertere
Berichterstattung anzuraten. Andernfalls sehe ich die Gefahr, das
berechtigte Anliegen, wie z.B. der behindertengerechte Zugang zum
Naturkundemuseum, in Misskredit geraten. Dort ließe sich mit
vertretbarem Aufwand eine akzeptable Lösung schaffen. Ob das immer im
Haupteingang sein muss, würde ich bei historischen Bauwerken
bezweifeln. Auch in anderen Museen, z.B. Altes Museum, Martin
Gropius-Bau, ist der Behinderteneingang nicht mit dem Haupteingang
identisch. Ich sehe darin eher einen Vorteil, da bei starkem
Besucherandrang der bevorzugte Einlass Gehbehinderter so viel besser
gesteuert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Burghardt