Berliner
Behindertenverband
„Für Selbstbestimmung und Würde“
e.V.
Bericht des
BBV-Vorstands an die
Mitgliederversammlung
(10. Juli 2010)
Dieser Bericht
umfaßt
den Zeitraum vom 11. Juli 2009 bis heute. Mitten da hinein fiel unser
20.
Geburtstag.
Vor einem Jahr
freuten
wir uns, daß die UNO-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen in
Deutschland endlich geltendes Recht war. Wir forderten ihre rasche und
gründliche Umsetzung. Gleichzeitig sahen wir uns vor einer
noch größeren
Herausforderung: Eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise bisher
unbekannten
Ausmaßes lähmte nicht nur die wirtschaftliche
Entwicklung, sondern wirkte tief
in alle sozialen Projekte und emanzipatorischen Bestrebungen hinein.
Beide Faktoren
bestimmen noch heute die Rahmenbedingungen für das
öffentliche Leben und damit
auch für das Wirken des Berliner Behindertenverbandes
„Für Selbstbestimmung und
Würde“ e.V. (BBV). Hinzu kommt allerdings,
daß die neue, schwarz-gelbe
Regierung, die nach der Bundestagswahl vom September v.J. ins Amt kam,
bis auf
gute Worte in der Koalitionsvereinbarung bisher keinerlei nennenswerte behindertenpolitische
Aktivitäten zeigte.
UN-Konvention
umsetzen! – Nicht
weiter verzögern!
Immerhin
beauftragte
sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit
der Erarbeitung
eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention. In Anbetracht
dessen, daß
seit ihrer Verabschiedung im Dezember 2006 schon viereinhalb und seit
ihrer –
auch von uns erkämpften – in Kraft Setzung in der
BRD einundeinviertel Jahr
verflossen, ist das zwar mehr als Nichts, aber dennoch deutlich zu
wenig.
Manchmal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß
großer Aufwand um den
Aktionsplan betrieben wird, um die wirklich Umsetzung zu verhindern,
zumindest
jedoch, sie weiter zu verzögern.
Unsere, die
klare
Forderung des BBV, muß daher bleiben:
· kurzfristig:
Sofortige Umsetzung dort, wo das sofort möglich ist,
· mittelfristig:
Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung, wo strukturelle
Umbrüche nötig sind,
und
· langfristig:
Übergang
zur Nutzen-für-Alle-Politik.
Womit schon
längst
hätte begonnen werden können:
·
Bewußtseinsbildung,
also breite Aufklärung der Bevölkerung über
die Existenz der UN-Konvention,
ihren Inhalt und das Potenzial für die Verbesserung der
Lebensverhältnisse für
Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen,
·
Verhinderung
der Errichtung neuer Barrieren. Beispielsweise müßte
jegliche öffentliche
Investitionsförderung (auch bei Konjunkturprogrammen) mit der
Pflicht zu
umfassender Barrierefreiheit verbunden werden.
·
institutionelle
Förderung der Selbsthilfe, also die Sicherung einer Basis, von
der aus der
Slogan „Nichts über uns ohne uns!“
umgesetzt werden kann.
Welche
mittelfristigen Maßnahmen hätten längst
eingeleitet sein können/müssen?
· Inklusive
Bildung. Um bundesweit das gemeinsame Lernen in jedem Lebensalter
durchzusetzen, müssen neue Lehrpläne entwickelt und
neue (individuelle,
fähigkeitsorientierte) Lernziele definiert, neue Lehrmethoden
ausprobiert und
neue (barrierefreie) Lernorte geschaffen werden.
· Freie Wohnort-
und Wohnformwahl. Um bevormundende Heimunterbringung
überflüssig zu machen,
brauchen wir neue (oder sinnvoll umgestaltete)
Gebäude, flächendeckend funktionierende
und bezahlbare ambulante
Unterstützungsangebote und jederzeit nutzbare Verkehrsmittel.
· Bedarfsdeckendes
persönliches Budget. Um behinderungsbedingte Nachteile
ausgleichen zu können,
müssen die bestehenden Formen der staatlichen
Unterstützung ausgeweitet und dem
individuellen Bedarf (nicht der finanziellen Bedürftigkeit)
angepaßt werden.
Wohin wollen
wir
langfristig kommen?
·
Das
Miteinander (nicht nur geduldetes Nebeneinander) von Menschen mit und
ohne
Beeinträchtigungen soll zur alltäglichen
Selbstverständlichkeit werden.
· Bundesweit
einheitliche Leistungsgesetze müssen den individuellen Bedarf
an Teilhabe
einkommens- und vermögensunabhängig decken.
(Teilhabe-sicherungsgesetz)
· Das
Nutzen-für-alle-Prinzip muß zum allgemein
üblichen Handlungsgrundsatz bei
jeglicher Gesetzgebung, im täglichen Verwaltungshandeln, in
der industriellen
Formgestaltung (Design) und im alltäglichen Umgang
untereinander werden.
Obwohl der BBV
eigentlich für eine wesentlich raschere und energischere
Umsetzung der
UN:Behindertenrechtskonvention eintritt und das Gerangel um die
Erarbeitung
eines Aktionsplans für eine Verzögerungstaktik
hält, verweigern wir
selbstverständlich die Mitarbeit daran nicht. Über
unsern Bundesverband, den
Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland „Für
Selbstbestimmung und Würde“
e.V. (ABiD) und den Deutschen Behindertenrat (DBR) machen wir sowohl
unsere
o.g. Forderungen geltend als wir auch in konkreten (ehrenamtlichen)
Gremien
sowohl des zuständigen Ministeriums (BMAS) als auch des
Bundes-Behinderten-beauftragten
mitwirken.
Keine Selektion
– auch nicht in
der Petrischale
Unmittelbar vor
dem Zusammentreten
unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ereilte uns die
Nachricht, daß der
Bundesgerichtshof (BGH) die Präimplantations-diagnostik (PID)
für zulässig
erklärte. Das ist eine völlig neue Rechtslage. Bisher
bewahrte uns das
Embryonenschutzgesetz davor. Nunmehr soll also die Selektion in der
Petrischale
möglich sein. Damit wird zukünftigen Eltern
– und damit der ganzen Gesellschaft
– die Illusion vorgegaukelt, behindertes Leben sei zu
verhindern. Dem liegt ein
völlig veraltetes Menschenbild zugrunde. Hingegen wird die
Botschaft der
UN-Behindertenrechtskonvention – jedes menschliche Leben ist
gleich würdig,
gleich wert und hat alle Ansprüche; Menschen mit Behinderungen
sind
(gewollter!) Teil der Gesellschaft – ignoriert und
unterlaufen. Es besteht die
reale Gefahr, daß wir – der BBV, der ABiD, der DBR
aber womöglich auch jeder
einzelne behinderte Mensch –
sich
demnächst (wieder) für seine bloße Existenz
rechtfertigen muß. Dagegen
protestieren wir von dieser Stelle aus ganz energisch: Wir wollen keine
Selektion, weder am Beginn des Lebens noch während unserer
Kindheit, Jugend
oder dem Erwachsen-Sein noch am Ende des Lebens; also auch nicht in der
Petrischale!
Tolle
Aktionstage – ein
„Markenzeichen“ des BBV
Die interne
Entwicklung des BBV ist nach wie vor schwierig. Es gelingt uns zwar,
nach außen
hin nach wie vor gut zu wirken, aber das geht stark über die
z.T. permanente
Überlastung einiger weniger Aktiver im Vorstand. Unser ganz
großes Lob und
unser herzliche Dank gilt an dieser Stelle sowohl Sandy Krohn und
Franziska
Littwin, die nicht nur in verschiedenen Gremien aktiv sind, sondern
für das
regelmäßige Erscheinen unserer BERLINER
BEHINDERTENZEITUNG (BBZ) die
Hauptverantwortung – und Hauptlast – tragen, als
auch Uwe Hoppe, der nicht nur
als Schatzmeister unsere Finanzen gut zusammenhält, sondern
auch ansonsten der
„gute Geist“ der Geschäftsstelle ist und
uns hervorragend im Landesbeirat
vertritt.
Neben der BBZ
gehören
inzwischen tolle Aktionen um den 5. Mai, den alljährlichen
europaweit begangenen
Protest- und Aktionstag von Menschen mit Behinderungen, zum
„Markenzeichen“ des
BBV. Darauf können wir stolz sein. Ich erinnere hier nur mal
daran, daß wir vor
zwei Jahren mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor dem
Berliner
Fernsehturm forderten „Wir wollen hinauf!“. Damals
staunten wir schon über
unsere Mobilisierungsfähigkeit. Immerhin hatten wir
– über den ABiD – auch
etliche Gäste aus anderen Bundesländern dabei. Aber
im darauffolgenden Jahr
2009 stand unsere Menschenkette vor dem Europahaus am Pariser Platz, wo
wir
„Europa barrierefrei“ forderten, teilweise in
Dreierreihen. Unter den gut 200
Beteiligten waren sogar ausländische Gäste. Und in
diesem Jahr schafften wir es
erstmalig, mit vielen Bündnispartnern so gut zusammen zu
arbeiten, daß wir
unter dem Motto „Inklusion – DabeiSein von Anfang
an“ mit mehr als 500 Personen
eine dichtgedrängte Menschenkette vom Brandenburger Tor bis
zum Westeingang des
Reichstages auf die Beine (und Räder) stellen konnten. Es wird
nicht leicht,
das in den kommenden Jahren noch zu überbieten. Aber wir
werden es versuchen.
Und so unsern Beitrag dazu leisten, daß Menschen mit
Behinderungen als
politischer Faktor an Gewicht gewinnen.
Im abgelaufenen
Berichtszeitraum organisierte der BBV noch eine weitere Kundgebung:
Mitten in
der Ferienzeit, am 11. August 2009 standen wir vor dem Turm der
Deutschen Bahn
AG und forderten, daß bei der Sanierung der namenlose
Fußgängerbrücke zwischen
dem Bahnhof Friedrichstraße und dem Schiffbauerdamm
Barrierefreiheit
hergestellt werden müsse. Auch damit erregten wir
Aufmerksamkeit. Sowohl der
Senat als auch die Bahn AG gaben sich große Mühe,
uns zu erklären, warum das
dort und jetzt nicht ginge und daß ohnehin der jeweils Andere
zuständig sei.
Letztlich erreichten wir also abermals nicht mehr, als daß
wir ein wenig Staub
aufwirbelten. Auf die Dauer bleibt das unbefriedigend.
Deshalb
versuchten
wir bei zwei weiteren groben Verstößen gegen die
Vorschrift, umfassende
Barrierefreiheit herzustellen, einen anderen Weg: Der Neubau der
Bibliothek der
Humboldt-Universität erhielt zwar jede Menge Lob und
internationale
Architektenpreise, dennoch zeigte sich, daß
das, was die hochgelobten Architekten für
Barrierefreiheit hielten,
wenig mit dem zu tun hat, was die UN-Behindertenrechts-konvention und
verschiedene Bundes- und Landesgesetze verlangen. Fast gleichzeitig
erhielten
wir Kunde davon, daß bei der Sanierung der
Rathausbrücke ein stufiger Weg zum
Spreeufer angelegt werden soll. In beiden Fällen zog der BBV
anwaltlichen Rat
herbei und prüfte unsere Chancen, falls wir klagen
würden. Das machten wir
publik. Im Ergebnis kamen wir – auch nach intensiver
Aussprache mit
Senatsverantwortlichen – zu dem Schluß,
daß Gerichten uns am Ende zwar
vielleicht Recht geben könnten, wir dennoch keinen Bau- bzw.
Benutzungsstop
erreichen würden. Dafür wurde an der Bibliothek
– quasi „heimlich“ – in der
Zwischenzeit vieles wesentlich verbessert. Zwar tun Bauherrn,
Verwaltung und
Architekten alles, um diese nachträglichen
Veränderungen so weit wie möglich
herunterzuspielen, aber sie führen in die richtige Richtung.
Man ist sich der
Blamage bewußt, will sie aber nicht zugeben. Nunja.
Bei der
Rathausbrücke
stellte sich heraus, daß auch die geplante Treppe nicht
benutzbar wäre, weil unmittelbar
im Anschluß an diese Baumaßnahme genau dieser
Uferabschnitt der Spree als Be-
und Entladekay für Baumaterial und Erdaushub für die
Weiterführung der U 5 benutzt
wird. Es wird also noch etliche Jahre dauern, bis dort
überhaupt wieder jemand
ans Ufer kommt. Aber wir erfuhren, daß an dieser Stelle
– für das
Marx-Engels-Forum und den Schloßplatz – in den
nächsten Jahren große
städtebauliche Wettbewerbe ausgeschrieben werden. Wir bleiben
also dran. Und
beobachten, ob die hehren Versprechen, das Kriterium der
Barrierefreiheit so
deutlich zu benennen, daß kein Einreicher es wagen wird, sie
zu ignorieren, in
jeder Phase eingehalten und kontrolliert wird.
Unsere Erfolge
sind
also leider bei weitem nicht so sichtbar, wie wir es uns
wünschten, aber sie
fügen sich doch in eine Reihe ein, an deren Ende immer mehr
Barrierefreiheit
stehen sollte.
Aktuelle
Befürchtungen
In
jüngster Zeit
sorgen sich viele Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin
wieder verstärkt um
ihre Wohnung. Grund ist das Auslaufen der Zinsbindung. Dadurch besteht
die reale
Gefahr, daß barrierefrei gebaute Wohnungen, die ihre
Sozialbindung verlieren,
hohen Mietsteigerungen unterworfen werden. Der BBV wird diese
Entwicklung nicht
nur stillschweigend beobachten, sondern nach geeigneten
Abwehrmaßnahmen suchen.
Auf unserer heutigen Mitgliederversammlung sollte das Thema eine
gebührende
Rolle spielen. Vielleicht finden wir ja hier in der kollektiven
Beratung gut
umsetzbare Vorschläge?
Positiv ist,
daß die
GRÜNBerlin GmbH, die für die Planungen der
Parklandschaft Tempelhof – also den
ehemaligen innerstädtischen Flughafen –
zuständig ist, uns ausdrücklich eine
Zusammenarbeit anbot. Wir benannten zwei Vorstandsmitglieder
– Bärbel Reichelt
und Reiner Sanner – als Kontaktpersonen. Jetzt kommt es
darauf an, „Nägel mit
Köpfen“ zu machen.
Auch das
Auslaufen
des Begleitservice-Projekts des VBB ruft unsern Protest hervor. Und es
formiert
unsere Solidarität mit den rund 80 Beschäftigten, die
diesen Service zur großen
Zufriedenheit vieler mobilitätseingeschränkter
Menschen leisten.
Vor Jahren
erkämpften
wir in Berlin eine äußert fortschrittliche Regelung
zur Schaffung von
Barrierefreiheit in Gaststätten: Schon beim Wechsel des
Betreibers mußte (!)
Barrierefreiheit hergestellt werden. Das führte dazu,
daß in relativ kurzer
Zeit relativ viele Kneipen, Bar, Restaurants und andere gastronomische
Einrichtungen zumindest mit Rollstuhlfahrertoiletten und stufenlosem
Eingangsbereich ausgestattet wurden. Daß diese Toiletten
häufig als
Abstellkammer mißbraucht und auch die Anforderungen an
moderne Kontrastgestaltung
nicht immer erfüllt wurden, stimmt auch. Aber immerhin: Ein
Fortschritt war
spürbar. Dann aber setzte sich doch wieder die
Wirtschaftslobby durch: Die
entsprechende Vorschrift wurde gestrichen. Eine neue – etwas
weniger
verbindliche – zwar immer wieder versprochen, aber nicht
eingeführt. Jetzt
dringt die Kunde an unser Ohr, daß an der Einführung
einer neuen
Gaststättenverordnung für Berlin gearbeitet werde.
Und wir befürchten, daß es –
ähnlich wie bei der Bauordnung – zu einer
Verschiebung der Verantwortung von
den Bezirken auf die Investoren kommt. Das würde unsern
Einfluß zusätzlich
schwächen.
Heute soll ein
Wort
der Freude und Zufriedenheit unsern Bericht beenden: Im Januar wurde
der BBV 20
Jahre alt! Wer von denen, die bei der äußerst
turbulenten Gründungsversammlung
in der damaligen Körperbehindertenschule in Lichtenberg dabei
waren, hätte das
je für möglich gehalten? Und wer von den glaubt
wirklich, daß schon wieder so
viel Zeit vergangen sein soll? Bei allen Problem, die uns den Alltag
belasten:
Es ist eine insgesamt gute Bilanz, auf die der BBV
zurückblicken kann. Wir
haben uns ein gutes Stück weiterentwickelt. Wir haben Berlin
ein Stück
barrierefreier gemacht. Wir haben die Welt ein Stückchen
verbessert.
Auch heute
wiederholen wir den Ruf: Laßt uns aktiv bleiben!
