Berliner Behindertenverband e.V. (BBV e.V.)
"Für Selbstbestimmung und Würde"


Berliner Behindertenverband
„Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V.

 

 

Bericht des BBV-Vorstands an die Mitgliederversammlung

(10. Juli 2010)

 

 

Dieser Bericht umfaßt den Zeitraum vom 11. Juli 2009 bis heute. Mitten da hinein fiel unser 20. Geburtstag.  

Vor einem Jahr freuten wir uns, daß die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland endlich geltendes Recht war. Wir forderten ihre rasche und gründliche Umsetzung. Gleichzeitig sahen wir uns vor einer noch größeren Herausforderung: Eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise bisher unbekannten Ausmaßes lähmte nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung, sondern wirkte tief in alle sozialen Projekte und emanzipatorischen Bestrebungen hinein.

Beide Faktoren bestimmen noch heute die Rahmenbedingungen für das öffentliche Leben und damit auch für das Wirken des Berliner Behindertenverbandes „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV). Hinzu kommt allerdings, daß die neue, schwarz-gelbe Regierung, die nach der Bundestagswahl vom September v.J. ins Amt kam, bis auf gute Worte in der Koalitionsvereinbarung bisher keinerlei nennenswerte  behindertenpolitische Aktivitäten zeigte.

 

UN-Konvention umsetzen! – Nicht weiter verzögern!

 

Immerhin beauftragte sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention. In Anbetracht dessen, daß seit ihrer Verabschiedung im Dezember 2006 schon viereinhalb und seit ihrer – auch von uns erkämpften – in Kraft Setzung in der BRD einundeinviertel Jahr verflossen, ist das zwar mehr als Nichts, aber dennoch deutlich zu wenig. Manchmal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß großer Aufwand um den Aktionsplan betrieben wird, um die wirklich Umsetzung zu verhindern, zumindest jedoch, sie weiter zu verzögern.

Unsere, die klare Forderung des BBV, muß daher bleiben:

·      kurzfristig: Sofortige Umsetzung dort, wo das sofort möglich ist,

·     mittelfristig: Einleitung von Maßnahmen zur Umsetzung, wo strukturelle Umbrüche nötig sind, und

·      langfristig: Übergang zur Nutzen-für-Alle-Politik.

Womit schon längst hätte begonnen werden können:

· Bewußtseinsbildung, also breite Aufklärung der Bevölkerung über die Existenz der UN-Konvention, ihren Inhalt und das Potenzial für die Verbesserung der Lebensverhältnisse für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen,

·  Verhinderung der Errichtung neuer Barrieren. Beispielsweise müßte jegliche öffentliche Investitionsförderung (auch bei Konjunkturprogrammen) mit der Pflicht zu umfassender Barrierefreiheit verbunden werden.

·      institutionelle Förderung der Selbsthilfe, also die Sicherung einer Basis, von der aus der Slogan „Nichts über uns ohne uns!“ umgesetzt werden kann.

Welche mittelfristigen Maßnahmen hätten längst eingeleitet sein können/müssen?

·  Inklusive Bildung. Um bundesweit das gemeinsame Lernen in jedem Lebensalter durchzusetzen, müssen neue Lehrpläne entwickelt und neue (individuelle, fähigkeitsorientierte) Lernziele definiert, neue Lehrmethoden ausprobiert und neue (barrierefreie) Lernorte geschaffen werden.

·   Freie Wohnort- und Wohnformwahl. Um bevormundende Heimunterbringung überflüssig zu machen, brauchen wir neue (oder sinnvoll umgestaltete)  Gebäude, flächendeckend funktionierende und bezahlbare ambulante Unterstützungsangebote und jederzeit nutzbare Verkehrsmittel.

·      Bedarfsdeckendes persönliches Budget. Um behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen zu können, müssen die bestehenden Formen der staatlichen Unterstützung ausgeweitet und dem individuellen Bedarf (nicht der finanziellen Bedürftigkeit) angepaßt werden.

Wohin wollen wir langfristig kommen?

·  Das Miteinander (nicht nur geduldetes Nebeneinander) von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen soll zur alltäglichen Selbstverständlichkeit werden.

·  Bundesweit einheitliche Leistungsgesetze müssen den individuellen Bedarf an Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig decken. (Teilhabe-sicherungsgesetz)

·   Das Nutzen-für-alle-Prinzip muß zum allgemein üblichen Handlungsgrundsatz bei jeglicher Gesetzgebung, im täglichen Verwaltungshandeln, in der industriellen Formgestaltung (Design) und im alltäglichen Umgang untereinander werden.

Obwohl der BBV eigentlich für eine wesentlich raschere und energischere Umsetzung der UN:Behindertenrechtskonvention eintritt und das Gerangel um die Erarbeitung eines Aktionsplans für eine Verzögerungstaktik hält, verweigern wir selbstverständlich die Mitarbeit daran nicht. Über unsern Bundesverband, den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD) und den Deutschen Behindertenrat (DBR) machen wir sowohl unsere o.g. Forderungen geltend als wir auch in konkreten (ehrenamtlichen) Gremien sowohl des zuständigen Ministeriums (BMAS) als auch des Bundes-Behinderten-beauftragten mitwirken.

 

Keine Selektion – auch nicht in der Petrischale

 

Unmittelbar vor dem Zusammentreten unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ereilte uns die Nachricht, daß der Bundesgerichtshof (BGH) die Präimplantations-diagnostik (PID) für zulässig erklärte. Das ist eine völlig neue Rechtslage. Bisher bewahrte uns das Embryonenschutzgesetz davor. Nunmehr soll also die Selektion in der Petrischale möglich sein. Damit wird zukünftigen Eltern – und damit der ganzen Gesellschaft – die Illusion vorgegaukelt, behindertes Leben sei zu verhindern. Dem liegt ein völlig veraltetes Menschenbild zugrunde. Hingegen wird die Botschaft der UN-Behindertenrechtskonvention – jedes menschliche Leben ist gleich würdig, gleich wert und hat alle Ansprüche; Menschen mit Behinderungen sind (gewollter!) Teil der Gesellschaft – ignoriert und unterlaufen. Es besteht die reale Gefahr, daß wir – der BBV, der ABiD, der DBR aber womöglich auch jeder einzelne behinderte Mensch –  sich demnächst (wieder) für seine bloße Existenz rechtfertigen muß. Dagegen protestieren wir von dieser Stelle aus ganz energisch: Wir wollen keine Selektion, weder am Beginn des Lebens noch während unserer Kindheit, Jugend oder dem Erwachsen-Sein noch am Ende des Lebens; also auch nicht in der Petrischale!

 

Tolle Aktionstage – ein „Markenzeichen“ des BBV

 

Die interne Entwicklung des BBV ist nach wie vor schwierig. Es gelingt uns zwar, nach außen hin nach wie vor gut zu wirken, aber das geht stark über die z.T. permanente Überlastung einiger weniger Aktiver im Vorstand. Unser ganz großes Lob und unser herzliche Dank gilt an dieser Stelle sowohl Sandy Krohn und Franziska Littwin, die nicht nur in verschiedenen Gremien aktiv sind, sondern für das regelmäßige Erscheinen unserer BERLINER BEHINDERTENZEITUNG (BBZ) die Hauptverantwortung – und Hauptlast – tragen, als auch Uwe Hoppe, der nicht nur als Schatzmeister unsere Finanzen gut zusammenhält, sondern auch ansonsten der „gute Geist“ der Geschäftsstelle ist und uns hervorragend im Landesbeirat vertritt.

Neben der BBZ gehören inzwischen tolle Aktionen um den 5. Mai, den alljährlichen europaweit begangenen Protest- und Aktionstag von Menschen mit Behinderungen, zum „Markenzeichen“ des BBV. Darauf können wir stolz sein. Ich erinnere hier nur mal daran, daß wir vor zwei Jahren mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor dem Berliner Fernsehturm forderten „Wir wollen hinauf!“. Damals staunten wir schon über unsere Mobilisierungsfähigkeit. Immerhin hatten wir – über den ABiD – auch etliche Gäste aus anderen Bundesländern dabei. Aber im darauffolgenden Jahr 2009 stand unsere Menschenkette vor dem Europahaus am Pariser Platz, wo wir „Europa barrierefrei“ forderten, teilweise in Dreierreihen. Unter den gut 200 Beteiligten waren sogar ausländische Gäste. Und in diesem Jahr schafften wir es erstmalig, mit vielen Bündnispartnern so gut zusammen zu arbeiten, daß wir unter dem Motto „Inklusion – DabeiSein von Anfang an“ mit mehr als 500 Personen eine dichtgedrängte Menschenkette vom Brandenburger Tor bis zum Westeingang des Reichstages auf die Beine (und Räder) stellen konnten. Es wird nicht leicht, das in den kommenden Jahren noch zu überbieten. Aber wir werden es versuchen. Und so unsern Beitrag dazu leisten, daß Menschen mit Behinderungen als politischer Faktor an Gewicht gewinnen.

 

Im abgelaufenen Berichtszeitraum organisierte der BBV noch eine weitere Kundgebung: Mitten in der Ferienzeit, am 11. August 2009 standen wir vor dem Turm der Deutschen Bahn AG und forderten, daß bei der Sanierung der namenlose Fußgängerbrücke zwischen dem Bahnhof Friedrichstraße und dem Schiffbauerdamm Barrierefreiheit hergestellt werden müsse. Auch damit erregten wir Aufmerksamkeit. Sowohl der Senat als auch die Bahn AG gaben sich große Mühe, uns zu erklären, warum das dort und jetzt nicht ginge und daß ohnehin der jeweils Andere zuständig sei. Letztlich erreichten wir also abermals nicht mehr, als daß wir ein wenig Staub aufwirbelten. Auf die Dauer bleibt das unbefriedigend.

 

Deshalb versuchten wir bei zwei weiteren groben Verstößen gegen die Vorschrift, umfassende Barrierefreiheit herzustellen, einen anderen Weg: Der Neubau der Bibliothek der Humboldt-Universität erhielt zwar jede Menge Lob und internationale Architektenpreise, dennoch zeigte sich, daß  das, was die hochgelobten Architekten für Barrierefreiheit hielten, wenig mit dem zu tun hat, was die UN-Behindertenrechts-konvention und verschiedene Bundes- und Landesgesetze verlangen. Fast gleichzeitig erhielten wir Kunde davon, daß bei der Sanierung der Rathausbrücke ein stufiger Weg zum Spreeufer angelegt werden soll. In beiden Fällen zog der BBV anwaltlichen Rat herbei und prüfte unsere Chancen, falls wir klagen würden. Das machten wir publik. Im Ergebnis kamen wir – auch nach intensiver Aussprache mit Senatsverantwortlichen – zu dem Schluß, daß Gerichten uns am Ende zwar vielleicht Recht geben könnten, wir dennoch keinen Bau- bzw. Benutzungsstop erreichen würden. Dafür wurde an der Bibliothek – quasi „heimlich“ – in der Zwischenzeit vieles wesentlich verbessert. Zwar tun Bauherrn, Verwaltung und Architekten alles, um diese nachträglichen Veränderungen so weit wie möglich herunterzuspielen, aber sie führen in die richtige Richtung. Man ist sich der Blamage bewußt, will sie aber nicht zugeben. Nunja.

 

Bei der Rathausbrücke stellte sich heraus, daß auch die geplante Treppe nicht benutzbar wäre, weil unmittelbar im Anschluß an diese Baumaßnahme genau dieser Uferabschnitt der Spree als Be- und Entladekay für Baumaterial und Erdaushub für die Weiterführung der U 5 benutzt wird. Es wird also noch etliche Jahre dauern, bis dort überhaupt wieder jemand ans Ufer kommt. Aber wir erfuhren, daß an dieser Stelle – für das Marx-Engels-Forum und den Schloßplatz – in den nächsten Jahren große städtebauliche Wettbewerbe ausgeschrieben werden. Wir bleiben also dran. Und beobachten, ob die hehren Versprechen, das Kriterium der Barrierefreiheit so deutlich zu benennen, daß kein Einreicher es wagen wird, sie zu ignorieren, in jeder Phase eingehalten und kontrolliert wird.

 

Unsere Erfolge sind also leider bei weitem nicht so sichtbar, wie wir es uns wünschten, aber sie fügen sich doch in eine Reihe ein, an deren Ende immer mehr Barrierefreiheit stehen sollte.

 

Aktuelle Befürchtungen

 

In jüngster Zeit sorgen sich viele Menschen mit Beeinträchtigungen in Berlin wieder verstärkt um ihre Wohnung. Grund ist das Auslaufen der Zinsbindung. Dadurch besteht die reale Gefahr, daß barrierefrei gebaute Wohnungen, die ihre Sozialbindung verlieren, hohen Mietsteigerungen unterworfen werden. Der BBV wird diese Entwicklung nicht nur stillschweigend beobachten, sondern nach geeigneten Abwehrmaßnahmen suchen. Auf unserer heutigen Mitgliederversammlung sollte das Thema eine gebührende Rolle spielen. Vielleicht finden wir ja hier in der kollektiven Beratung gut umsetzbare Vorschläge?

 

Positiv ist, daß die GRÜNBerlin GmbH, die für die Planungen der Parklandschaft Tempelhof – also den ehemaligen innerstädtischen Flughafen – zuständig ist, uns ausdrücklich eine Zusammenarbeit anbot. Wir benannten zwei Vorstandsmitglieder – Bärbel Reichelt und Reiner Sanner – als Kontaktpersonen. Jetzt kommt es darauf an, „Nägel mit Köpfen“ zu machen.

 

Auch das Auslaufen des Begleitservice-Projekts des VBB ruft unsern Protest hervor. Und es formiert unsere Solidarität mit den rund 80 Beschäftigten, die diesen Service zur großen Zufriedenheit vieler mobilitätseingeschränkter Menschen leisten.

 

Vor Jahren erkämpften wir in Berlin eine äußert fortschrittliche Regelung zur Schaffung von Barrierefreiheit in Gaststätten: Schon beim Wechsel des Betreibers mußte (!) Barrierefreiheit hergestellt werden. Das führte dazu, daß in relativ kurzer Zeit relativ viele Kneipen, Bar, Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen zumindest mit Rollstuhlfahrertoiletten und stufenlosem Eingangsbereich ausgestattet wurden. Daß diese Toiletten häufig als Abstellkammer mißbraucht und auch die Anforderungen an moderne Kontrastgestaltung nicht immer erfüllt wurden, stimmt auch. Aber immerhin: Ein Fortschritt war spürbar. Dann aber setzte sich doch wieder die Wirtschaftslobby durch: Die entsprechende Vorschrift wurde gestrichen. Eine neue – etwas weniger verbindliche – zwar immer wieder versprochen, aber nicht eingeführt. Jetzt dringt die Kunde an unser Ohr, daß an der Einführung einer neuen Gaststättenverordnung für Berlin gearbeitet werde. Und wir befürchten, daß es – ähnlich wie bei der Bauordnung – zu einer Verschiebung der Verantwortung von den Bezirken auf die Investoren kommt. Das würde unsern Einfluß zusätzlich schwächen.

 

Heute soll ein Wort der Freude und Zufriedenheit unsern Bericht beenden: Im Januar wurde der BBV 20 Jahre alt! Wer von denen, die bei der äußerst turbulenten Gründungsversammlung in der damaligen Körperbehindertenschule in Lichtenberg dabei waren, hätte das je für möglich gehalten? Und wer von den glaubt wirklich, daß schon wieder so viel Zeit vergangen sein soll? Bei allen Problem, die uns den Alltag belasten: Es ist eine insgesamt gute Bilanz, auf die der BBV zurückblicken kann. Wir haben uns ein gutes Stück weiterentwickelt. Wir haben Berlin ein Stück barrierefreier gemacht. Wir haben die Welt ein Stückchen verbessert.

Auch heute wiederholen wir den Ruf: Laßt uns aktiv bleiben!  

 

(Berichterstatter: Dr. Ilja Seifert, BBV-Vorsitzender; 10. Juli 2010)