Menschenrechtsdimension tief ins öffentliche Bewußtsein graben
Am Ende des Jahres 2007 zieht der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes "Für Selbstbestimmung und Würde e.V. (BBV), Ilja Seifert, in aller Öffentlichkeit eine
Bilanz des BBV zum Jahreswechsel 2007/2008
Ende März des gerade ablaufenden Jahres unterschrieb die Bundesregierung in New York die UN-Menschenrechskonvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Das ist ein Dokument, dessen praktischer Wert sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten beweisen muß. Genauer gesagt: Wir, die Menschen mit Behinderungen, also auch unsere Selbsthilfeorganisationen wie der Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV) und der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD), unser Bundesverband, müssen dafür sorgen, daß dieses Menschenrechtsabkommen seine positiven Wirkungen rasch und nachhaltig entfalten kann! Diese Konvention hebt die Behindertenpolitik von der Ebene der sozialen Fürsorge auf die Menschenrechtsebene. Das gilt – sobald sie endgültig in Kraft tritt – weltweit. Endlich ist unsere „volle Teilhabe“ an allen gesellschaftlichen Bereichen erklärtes Ziel der internationalen Politik. Der ABiD wird sich dafür einsetzen, daß das deutschlandweit umgesetzt wird. Soziale Fürsorge wird dadurch nicht überflüssig, sondern sie wird auf das Ziel der Teilhabeermöglichung ausgerichtet. Der BBV sieht sich in der Pflicht, in der Hauptstadt entsprechend initiativ zu bleiben. Menschen mit Behinderungen werden zu selbstbestimmten Subjekten ihrer eigenen Lebensgestaltung, unsere Wünsche erhalten Nachdruck. Und jede und jeder Einzelne von uns sollte an ihrem/seinem Platz alles ihr/ihm Mögliche dafür tun. Mit aller Kraft.
Noch weit von „voller Teilhabe“ entfernt
Noch sind wir nämlich weit von „voller Teilhabe“ entfernt. Da hilft auch das Gerde, daß wir einen Paradigmenwechsel vollzogen hätten, wenig. Noch immer dominieren Regeln und Verhaltensweisen fremdbestimmender Institutionen, Behörden und Gewohnheiten den Alltag der meisten Menschen mit Behinderungen (und ihrer Angehörigen). Weder übersehen wir, daß wir in einigen Punkten – z.B. der Barrierenbeseitigung – durchaus Erfolge aufzuweisen haben, die weltweit ihresgleichen suchen, noch daß auch in der deutschen Gesetzgebung neue Töne Einzug fanden, die – wenn sie wirklich konsequent (also z.B. auch strafbewehrt bei Zuwiderhandlung) umgesetzt würden – tatsächlich zu realer Gleichstellung führen könnten. Doch noch ist beispielsweise in der Bildungspolitik Aussonderung die Regel. Anders als in vielen anderen Ländern bleibt inklusive Bildung hierzulande eher als akademischer Diskussionsgegenstand interessant als daß sie zur selbstverständlichen Regel würde. Und auch, wenn Berlin innerhalb Deutschlands den höchsten Anteil an integrativen Schulplätzen inne hat, kann uns dieser relative Vorsprung keinesfalls befriedigen.
Besonders wichtig an dieser UNO-Konvention ist, daß sie sich ausdrücklich an die Staaten wendet, also der Politik den Auftrag erteilt, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen sich ebenso frei entfalten und ebenso an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben können, wie das jeder nicht-behinderte Mensch auch kann. Also erstmalig hält ein verbindliches völkerrechtliches Dokument fest, daß nicht die behinderten Menschen sich den Verhältnissen anpassen müssen, sondern umgekehrt die Verhältnisse so umzugestalten sind, daß sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen selbstbestimmt und zweckentsprechend nutzbar sind. Die sofortige Verhinderung der Schaffung neuer und die systematische Beseitigung bestehender Barrieren – ob baulicher, kommunikativer oder kognitiver Art –, also die Herstellung von Barrierefreiheit (auch in den Köpfen) ist da nur e i n e von vielen Voraussetzungen. Aber selbst davon sind wir – bei allen Fortschritten – noch weit entfernt.
Vom Naturkundemuseum zum Fernsehturm
Als Beispiel mag die Aktion des BBV dienen, gegen den nachträglichen Einbau eines Aufzugs bei der Rekonstruktion des Berliner Naturkundemuseums zu protestieren. Am 3. November demonstrierten wir unter dem Motto: „Kein Einlaß nach Gewicht!“ vor dem im Juli wiedereröffneten Museum, weil der Aufzug für Rollstuhlfahrer/innen nicht gleichzeitig mit der sonstigen Einrichtung fertig wurde. Und wir protestierten dagegen, daß wir durch einen Nebeneingang geführt werden. Das erschien der Museumsleitung unangemessen, gar anmaßend von uns. Man hatte – wohl nicht ganz zufällig, denn unsere Kundgebung war ja öffentlich angekündigt – just einen Tag vorher einen zweieinhalb Tonnen tragenden Aufzug in Betrieb genommen. Wir hätten uns also freuen sollen. Und es war auch extra ein Mitarbeiter „abgestellt“ worden, um uns – an diesem Tage sogar kostenlos! – das lästige Klingeln und Warten zu ersparen. Aber wir blieben „renitent“. Solange unsere Aktion währte, nahm keine/r von uns dieses „generöse“ Angebot wahr. Vielmehr informierten wir vor dem Haupteingang die zufällig ankommenden Besucherinnen und Besucher darüber, daß wir nicht damit einverstanden sind, daß ein so großer Umbau als „fertig“ gelten kann, obwohl wir nicht ungehindert hinein können. Und wir beschwerten uns lautstark und mit Flugblättern, daß wir auf einen „Dienstboteneingang“ verwiesen werden. „Volle Teilhabe“ heißt eben auch, daß wir selbstverständlich – wie jede/r andere Besucher/in auch – den Vordereingang benutzen (können) wollen. Das mag dieser oder jenem – auch unter uns Betroffenen – vorläufig noch als kleinlich erscheinen. Wenn wir aber nicht auf voller Gleichstellung bestehen, bekommen wir gar keine. Die Reaktion der Besucher/innen war übrigens durchgehend positiv.
Deshalb entschloß sich der BBV-Vorstand, nunmehr intensiv darum zu kämpfen, daß auch der Berliner Fernsehturm für Rollstuhlfahrer/innen nutzbar wird. Wir wissen, daß Bestandsschutzregelungen „eigentlich“ dagegen sprechen, daß wir unser Ziel erreichen können. Doch wir wissen, daß es solcher symbolträchtiger Beispiele bedarf, um die ganze Tragweite der Menschenrechtsdimension der UNO-Konvention tief ins öffentliche Bewußtsein zu graben. Um das Ziel zu erreichen, ist nicht nur viel Aufklärung nötig, es muß – wahrscheinlich – nicht nur ziemlich viel Geld aufgetrieben werden, wir brauchen nicht nur innovative – vielleicht spielerische, vielleicht originelle, vielleicht futuristische? – ingenieurtechnische Lösungen, sondern vor allem die Sympathie und Unterstützung vieler Nicht-Betroffener. Nur so können die Ideen der UNO-Konvention im Alltagsleben Platz greifen; wohlgemerkt nicht nur im Alltagsleben der Menschen mit Behinderungen, sondern aller.
Wir können nicht jede einzelne Bauzeichnung begutachten, nicht jede Baustelle überwachen und auch nicht nach jeder „leider doch unterlaufenen“ Barriere große Protestaktionen organisieren. Bei diesem Wettlauf wären wir immer nur die Hasen, die rennen und rennen, nie die Igel, die schon da sind. Deshalb müssen wir an bekannten Bauwerken zeigen, was wir unter „voller Teilhabe“ verstehen. Wir müssen es sein, die definieren, was gut für uns ist. Nicht andere. Und nicht die Finanzierbarkeit. Das ist eben der Unterschied zwischen sozialer Fürsorge und menschenrechtlichem Anspruch.
Erster Schritt: UNO-Konvention ratifizieren
Noch aber ist die UNO-Konvention nicht einmal in Kraft. Dazu muß sie erst einmal von mindestens zwanzig Staaten ratifiziert werden. Das sollte – meint man – kein großes Problem sein, immerhin haben ja schon mehr als 100 Staaten unterschrieben. Und die BRD gehörte zu den ersten, die das taten. Außerdem legt die Bundesregierung wert auf die Feststellung, daß sie eine der treibenden Kräfte bei der Erarbeitung der Konvention war. Ja, das stimmt. Und das freut uns. Es stimmt aber auch – und freut uns noch mehr –, daß erstmalig bei der Erarbeitung einer UNO-Konvention Betroffene und ihre Selbsthilfeorganisationen direkt auf die Verhandlungen Einfluß nahmen. Darunter – auch darauf sind wir stolz – mehrere Frauen und Männer mit Behinderungen, die vom Deutschen Behindertenrat (DBR) beauftragt waren. Also: Auch die Weltorganisation lernte. Sie nahm den Menschenrechtsanspruch ernst, auch wenn das vielen der dort tätigen Berufs-Diplomaten zunächst sehr suspekt war.
Viele fragen sich, was denn an der Ratifizierung so schwierig sein soll, wenn doch die Regierung so eifrig an der Erarbeitung mitwirkte. Aber Gegner solcher Konventionen zeigen sich selten offen. Sie verstecken sich hinter Formalitäten, verzögern und lassen prüfen, zeigen Schwierigkeiten auf oder verweisen auf noch Zögerlichere. Jetzt z.B. wird schon seit über einem halben Jahr an der offiziellen deutschen Übersetzung gearbeitet. Diese müsse ja mit Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Luxemburg abgestimmt werden. Und dann müssen auch noch alle sechzehn Bundesländer zustimmen. Das kann dauern . . . Uns aber kann es nicht schnell genug gehen. Aber auch der Inhalt der Übersetzung ist uns wichtig. Schließlich ist es ein ziemlich großer Unterschied, ob das englische „home“ mit „Heim“ oder mit „Wohnung“ übersetzt wird. Und solch divergierende Übersetzungsmöglichkeiten gibt es im Konventionstext viele. Es wäre also sinnvoll – und ganz im Geiste der Konvention –, wenn sach- und sprachkundige Betroffene auch an der offiziellen Übersetzung mitarbeiteten. Zumindest aber sollte der Text rasch veröffentlicht werden, damit wir – Betroffene – noch reale Einspruchsmöglichkeiten haben. Bisher sieht es leider nicht so aus, als wöllte die Regierung so viel demokratische Mitsprache. Uns bleibt also nichts anderes, als sie immer wieder einzufordern.
Der BBV wird also jede Aktivität unterstützen, die dazu beiträgt, eine fortschrittliche deutsche Version des Konventionstextes zu erarbeiten und den dann umgehend zu ratifizieren. Es wäre gut, wenn Deutschland einer der zwanzig Staaten wäre, die der Konvention zur Gültigkeit verhelfen.
BBV-Arbeit wird schwieriger
Die Arbeit des BBV – das müssen wir offen bekennen – wird schwieriger. Wir haben schmerzlich spürbare personelle Probleme. Wir sagten das schon im Sommer zur Mitgliederversammlung. Und auch seither geht es uns kaum besser. Zwar glaubten wir, einen fähigen Schatzmeister gefunden zu haben, doch er trat von seinem Amt zurück, bevor er die Geschäfte richtig übernommen hatte. Seine beruflichen Verpflichtungen erlaubten ihm nicht, sich so intensiv diesem Ehrenamt zuzuwenden, wie er selbst es für erforderlich gehalten hätte. Zwar übernahm Uwe Hoppe diese verantwortungsvolle Aufgabe, aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß uns diese Entwicklung schwächte. Uwe fehlt jetzt an anderer Stelle. Auch seine Kräfte sind nicht unerschöpflich. Anderseits wuchs uns mit Bärbel Reichelt, einer „alten“ Sponti-Kämpferin, eine wichtige neue Kraft im Vorstand zu. Daß sie – als Uwe die Schatzmeister-Funktion übernahm – sich als stellvertretende Vorsitzende zur Verfügung stellte, ist großartig. Aber auch das ist alles andere als ein Ruhekissen. Erstens bleibt damit die zweite Stellvertreterposition immer noch unbesetzt. Zweitens ist auch Bärbel nicht ganzjährig verfügbar.
Franziska Littwin blieb verantwortliche Redakteurin unserer BERLINER BEHINDERTEN-ZEITUNG (BBZ), obwohl ihr diese Aufgabe – behinderungsbedingt – große Schwierigkeiten bereitet. Der Vorstand versucht, ihr jede mögliche Hilfe zu organisieren, aber auch da sind unsere Kapazitäten begrenzt. Wir fanden eine junge Frau, die ehrenamtlich mit Franzi arbeitet. Aber ob das reicht, wissen wir nicht. Und unsere Finanzsituation ist nicht so, daß wir Assistenz „einkaufen“ könnten.
Ich wiederhole also abermals, was schon am Ende unserer letzten Rechenschaftsberichte stand: Unsere Aufgaben werden – wen wundert´s? – nicht kleiner. . . .
